Weitere Aktivitäten

Oktober 2025 bis Januar 2026

Mitglieder der BI RadAberRair haben sich zunächst mit Vertretern verschiedener Parteien in Gonsenheim getroffen und zu unserem Thema konstruktiv ausgetauscht. In einem weiteren Schritt haben wir uns mit Vertretern verschiedener Parteien im Ausschuss für Mobilität (Verkehrsausschuss) der Stadt Mainz getroffen und unser Anliegen intensiv diskutiert. Die auch angefragten beiden Beratungsbüros für das Radnetz Mainz haben ein Gespräch mit uns abgelehnt. Ziel einer zukünftigen Verkehrspolitik in Gonsenheim soll ein faires Miteinander aller Beteiligten sein - Auto, Rad Fußgänger, Anwohner, Mitarbeiter und Besucher der Geschäfte - mithin keine Reduzierung von Parkplätzen und keine weiteren Halteverbote.  Wir haben durchaus das Gefühl, dass wir bei unseren Gesprächspartnern Gehör finden. Wir haben angeregt, dass im Verkehrsausschuss und Stadtrat der Stadt Mainz nicht pauschal ein Radnetz abgesegnet wird und dem Verkehrsdezernat die Umsetzung überlassen wird, sondern eine Genehmigung durch Verkehrsausschuss und/oder Stadtrat der Ausgestaltung einzelner Straßen eingefordert wird. 

Fahrradweg durch das Gonsbachtal 

Bei unseren Treffen und Gesprächen mit Vertretern verschiedener örtlicher Parteien bildete sich die Idee, den schönen Weg von Finthen durch das Gonsbachtal Richtung Stadt bzw. Mombach, der bereits teilweise befestigt ist und von Radfahrern gerne benutzt wird, zu einem Fahrradweg mit ergänzter durchlässiger Fahrbahnoberfläche zu ertüchtigen. Damit würde man eine schöne Fahrradroute weitgehend getrennt vom Autoverkehr im Grünen als Alternative zu einer schwierigen Wegführung innerorts erhalten. Daraus ergab sich ein gemeinsamer Antrag der CDU und SPD im Ortsbeirat Gonsenheim, der am 20.1.26 parteiübergreifend (mit Ausnahme der Grünen) einen Radweg von Finthen, durch das Gonsbachtal bis Mombach beschloss. Nur die Grünen waren nicht für den Radweg im Grünen, passt ihnen wohl nicht ins Konzept gegen Autos. 

Wir machen weiter

und treffen uns im März mit Vertretern von Bügerinitiativen aus anderen Ortsteilen.

 

2. Onlinebeteiligung zum Radnetz

bis 31.10.2025

Macht mit bei der online-Befragung der Stadt Mainz zu den Fahrradstraßen

Wo? Hier:  www.mainz.de/radnetz unter RADNETZ MAINZ - Online-Beteiligung:

Bringen Sie sich ein „…. mehr“

Ganz Mainz will „mitreden und mitgestalten“ (Zitat Stadt), nicht nur Radfahrer. Es gibt neben Radfahrern auch andere Menschen!

Wir sind für eine faires Miteinander aller Beteiligten: Fahrradfahrer, Anwohner, Mitarbeiter und Besucher von Geschäften u. Praxen – deshalb keine Reduzierung von Parkplätzen und keine Halteverbote. Wir wollen uns beteiligen bei Auswahl und Ausgestaltung von Fahrradrouten bzw. Fahrradstraßen. 

 Deshalb: Reden wir Alle mit!

Auch wenn man bei dieser Online-Befragung wieder keine „freie Meinung“ äußern kann, können bzw. sollten Sie ihre Meinung dazu im freien Textfeld „Was soll hier verbessert werden?“ eingeben.

Es gibt z.B. folgende Probleme, die im freien Textfeld angemerkt werden können

  • Anstelle der Gerhart-Hauptmann-Str. sollte die Schulstraße verwendet werden. Bei der Gerhart-Hauptmann-Str. gibt es zudem große Gefahren an den Kreuzungen (insbes. für Schulkinder) an Kirchstr. und Maler-Becker-Str. 
  • Die Nerotalstr. eignet sich nicht, da es dort ein Gemeindezentrum mit Kindergarten und Gottesdiensten gibt, zu dem auch Menschen ohne Fahrrad also mit Auto einen Zugang benötigen (Familien, Alte, Kranke usw.)
  • Die Reduzierung von Parkplätze schadet unserer „Breiten Str.“ und die längere Parkplatzsuche mit dem Auto schadet auch der Umwelt; es sind schon genügend Geschäfte dort entfallen (Delikatessen Wombacher usw)
  • keine Reduzierung von Parkplätzen und keine weiteren absoluten Halteverbote - für ein faires Miteinander aller Beteiligter

Diese Punkte können auch einfach per Copy & Paste übernommen werden.
Wir wollen nur ein Radnetz mit Rücksicht!

 

Protokoll der Infoveranstaltung

am 16.9.25

An diesem Abend wurde im Beisein von Frau Verkehrsdezernentin Steinkrüger das geplante Radnetz der Stadt Mainz vorgestellt. Die Teilnehmer konnten Wünsche zu geplanten Radnetzrouten und kritischen Verkehrspunkten äußern. Andere Äußerungen z.B. über Auswahl und Gestaltung von Fahrradstraßen oder Fragen zur Gerhart-Hauptmann Straße in Gonsenheim wurden ausdrücklich nicht zugelassen. Aus der 1. Onlinebeteiligung 2024 ergab sich interessanterweise, dass die Gerhart-Hauptmann-Straße als einzige Straße als Rot mit der höchsten Anzahl von Abwertungen von Teilnehmern bewertet wurde, um aus dem Radnetz herauszufallen. Die Nerotalstraße war immerhin von einer Anzahl von Teilnehmern als Orange bewertet worden, um aus dem Radnetz herauszufallen. Diese Bewertung ergab sich noch bevor unsere BI RadAberFair startete. Nichtsdestotrotz und ungeachtet der klaren Bürgermeinung von mittlerweile über 2000 Unterschriften für unsere BI RadAberFair möchten die Planer und das Verkehrsamt an beiden Straßen im Radnetz festhalten. Am Ende wurde eine 2. Onlinebeteiligung angekündigt.

 

Infoveranstaltung der Stadt
Dienstag, 16.9.25 um 18.30

Wo: Leibniz-Zentrum für Archäologie (LEIZA)
         Ludwig Lindenschmit-Forum 1, 55116 Mainz
         Gegenüber IBIS-Hotel, Parkmöglichkeit: CineStar 

 

Wir sagen: 
Mehr Sicherheit für Radfahrende – ja!
Aber: Kein Wegfall von Parkplätzen & Keine absoluten Halteverbote!
Nicht auf Kosten derjenigen, die auf Mobilität angewiesen sind

 

Worum geht`s?

  • Auswahl der geplanten Radrouten erfahren und hinterfragen
  • Ausgestaltung der geplanten Routen und Auswirkungen auf Parkmöglichkeiten
  • Faire Lösungen für alle: Familien, Anwohner.  ältere Menschen, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, Pflegedienste und alle, die auf ihr Auto angewiesen sind

Jetzt mitreden, bevor Fakten geschaffen werden. Wir fordern alle auf, die sich für eine ausgewogene Verkehrspolitik interessieren – ohne ein Gegeneinander von Auto, Rad und Fuß. Lasst uns gemeinsam sachlich und rücksichtsvoll sein

 

Mitglieder der Bürgerinitiative RadAberFair überreichen am 23.06.2025  beim offiziellen Termin mit Oberbürgermeister Nino Haase (2.v.r.) und Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (3.v.l.) eine Mappe mit über 2.200 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Einführung weiterer  Fahrradstraßen in Gonsenheim den Erhalt von Parkplätzen und Verzicht auf Absolute Halteverbote in den Wohnstraßen fordern. Die Petition zielt zudem auf die Einbindung von Anwohnern in den Planungsprozess, damit neben der bereits präsenten Radfahr-Expertise eine faire Vertretung aller gesellschaftlichen Anforderungen gegeben ist.

 

Übergabe der Unterschriften

Termin Übergabe der 
Unterschriften-Sammlung

Die Übergabe unserer über 2200 Unterschriften an OB Haase und Dezernentin Steinkrüger findet statt, nachdem wegen Frau Steinkrüger einmal kurzfristig verschoben wurde

 

Wann:  Montag, 23.06.2025, um 12:30

 

Wo:       Vorplatz, Stadthaus Große Bleiche, 
               Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz
Nehmen Sie teil, Schauen Sie in die Presse

 

 

 

 

 

Bitte helfen Sie mit, die Straßen im Zentrum von Gonsenheim für ALLE offen zu halten, mithin keine Reduzierung von Parkplätzen und absolute Halteverbote

Veranstaltungen & Weitere Ansprechpartner

Berichte & Links, Fahrradwege

Stadt Mainz mit Links: Radnetz | Landeshauptstadt Mainz 

Allgemeine Zeitung (AZ): Radnetz-Konzept sorgt in Gonsenheim für Diskussionen

Während der Online-Befragung 2024 und der Info-Veranstaltung am 23.4.25 in Gonsenheim wurde folgender Ausschnitt des geplanten Radnetzes von Gonsenheim gezeigt:

Rote Linie    = 1. Ebene, verbindet die Stadtteile
grüne Linie = 2. Ebene, 
blaue Linie  = 3. Ebene

Wie eine Fahrradstraße der 1., 2. bzw. 3. Ebene ausgestaltet wird, wurde bislang nicht erläutert. 

Urteil des BVerwG & Satzung der Stadt Mainz

Es wird behauptet, dass ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Gehwegparken eine Mindestbreite des Rest-Gehwegs von 1,50m zwingend erfordert, was eine Beseitigung des Gehwegparkens, auch bei eingezeichneten Parkflächen, gebietet. Deshalb will die Verwaltung auch in Straßen mit markierten Parkflächen zum aufgesetzten Gehwegparken in Gonsenheim und ganz Mainz diese Parkplätze entfernen. Das stimmt so nicht bzw. ist nicht rechtens.
 

Urteil des BVerwG 

Erstens - Im BVerwG, Urteil v. 6.6.2024, 3 C 5.23, ging es um ein „verbotswidriges Gehwegparken“ (ohne markierte Parkflächen für Gehwegparken), was auf alle Straßen mit eingezeichneten Parkflächen, wie die Gerhart-Hauptmann-Str. sowie Nerotalstr. in Gonsenheim, nicht übertragbar bzw. anwendbar ist.

BVerwG 3 C 5.23, Urteil vom 06. Juni 2024 | Bundesverwaltungsgericht

Zweitens - Das BVerwG führt zudem grundsätzlich aus, dass es keine erforderliche Rest-Gehwegbreite von 1,50m gibt und insbesondere Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen sind:

  • „Insbesondere bei Begegnungen sind allerdings Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen. Eine Restgehwegbreite – etwa von 1,50 m -, deren Unterschreiten zwingend oder auch nur in der Regel zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt, lässt sich nicht angeben. Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände.“ (Rn 46)


 

Im Fall vor dem BVerwG ging es um ein „verbotswidriges Gehwegparken“ (ohne markierte Parkflächen für Gehwegparken), wobei die Autos hintereinander ohne Ausweichmöglichkeit für Rollstuhlfahrer bzw. Kinderwagen parkten (mit einer Rest-Gehwegbreite von weniger als 1,50m) (Rn 47). 

Demgegenüber sind in der Gerhart-Hauptmann-Str. sowie Nerotalstraße in Gonsenheim erfreulicherweise breite Bürgersteige, auf denen ein aufgesetztes Gehwegparken ordnungsgemäß erlaubt ist, und es bleibt genügend Platz daneben für Doppelkinderwagen und Rollstuhlfahrer mit Ausweichmöglichkeiten. Das erlaubte aufgesetzte Gehwegparken ist nicht durchgängig, sondern beträgt in der Regel 1-3 Autos, was Ausweichmöglichkeiten zwischen den Parkflächen eröffnet, welche die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen und somit ein Ausgleich der beteiligten Interessen als „Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände“ im Sinne des BVerwG darstellt.   

Im übrigen haben laut BVerwG-Urteil (im dortigen Fall) die „Anwohner“ in ihrem Straßenabschnitt (auf ihrer Straßenseite) einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, d.h. die Verwaltung muss alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigen. Die Behörde „muss die gegenläufigen Interessen in der jeweiligen örtlichen Situation ermitteln und zu einem Ausgleich bringen. Hier muss sie auch die Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf andere Straßen und deren Anwohner berücksichtigen; die Regelungen können dort erlaubtes Parken erheblich erschweren.“ Das Ermessen der Behörde ist dabei nicht auf Null reduziert (Rn 48, 49, 55, 61).

Satzung der Stadt Mainz

In der Satzung der Stadt Mainz v. 21.9.2022 (Sichere Gehwege für Alle) wird hinsichtlich des Gehwegparkens ein Mindestmaß der verbleibenden Restgehwegbreite im Sinne der Barrierefreiheit von 1,50 beansprucht. Die Satzung stammt aus der Zeit vor der Entscheidung des o.g. BVerwG (2024) und bezieht sich ausdrücklich auf die nicht-rechtskräftige Entscheidung der ersten Vorinstanz (VG Bremen 2021, Seite 2), welche bereits durch das Oberverwaltungsgericht (13.12.2022) abgeändert wurde, wonach die Behörde erneut über die Anträge der klagenden Anwohner entscheiden sollte, die einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hätten (Rn 7).

Demgegenüber hat das BVerwG (2024) ausdrücklich festgestellt, dass es keine Mindest-Restgehwegbreite von 1,50 gibt und Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen sind (Rn 46). Deshalb sollte diese Satzung im Lichte der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG ausgelegt werden bzw. zur Klarstellung entsprechend angepasst werden. Deshalb sollten Straßen mit markierten Gehwegparkplätzen, wie z.B. die Gerhart-Hauptmann-Str. und Nerotalstraße in Gonsenheim, einen Bestandschutz gegen Reduzierung von Parkplätzen genießen.

Bei Ausgestaltung und Nutzung von Straßen gilt für alle Verkehrsteilnehmer das Gebot der Rücksichtnahme im Verkehr (§ 1 STVO), was einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Verkehrsteilnehmern gewährleisten soll (BVerwG aaO Rn 45), damit es nicht einseitig Maßnahmen zu Gunsten bzw. zu Lasten einer Gruppe von Verkehrsteilnehmern gibt. Mainz ist eine gewachsene Stadt aus der Römerzeit, deren Straßen man nicht rein mit Schablonen bewerten kann. Das Gebot der Rücksichtnahme gebietet vielmehr allen Beteiligten eine faire Teilhabe an der Straße.

 

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